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Bundesverfassungsgericht erlaubt Auswertung von bei US-Kanzlei sichergestellten Unterlagen aus interner Untersuchung

2 August 2018

Am 06.07.2018 hat das Bundesverfassungsgericht endlich über die Verfassungsbeschwerden eines deutschen Automobilherstellers und einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei zur Durchsuchung und Sicherstellung von Unterlagen im Münchner Büro einer US-Kanzlei zu einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit der so genannten "Diesel-Affäre" entschieden. Diese Entscheidungen bedeuten nicht das Ende für interne Untersuchungen in Deutschland, müssen aber bei der Planung und Durchführung von internen Untersuchungen berücksichtigt werden.

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