Update 2017 - Einheitliches Patentgericht - The Unitary Patent and the Unified Patent Court
27 March 2017
Der Bundestag hat am 9. März 2017 grünes Licht für die europäische Patentreform gegeben, so dass es voraussichtlich beim geplanten Starttermin für das Einheitliche Patentgericht ("EPG") im Dezember 2017 bleiben wird. Durch die europäische Patentreform ergeben sich einige wichtige Änderungen für Unternehmen.
Schon im September 2017 beginnt die Sunrise-Period, die Inhabern klassischer europäischer Patente die Möglichkeit bietet, sich durch Opt-Out-Anträge der Zuständigkeit des EPG für eben diese Patente zu entziehen.
Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, so kann mit der Tätigkeitsaufnahme des EPG Nichtigkeitsklage erhoben werden, was zur Folge hat, dass eine Opt-Out-Erklärung für das betroffene Patent nicht mehr abgegeben werden kann.
Wichtig ist, dass Opt-Out-Anträge in korrekter Form über das hierfür vorgesehene Onlineformular gestellt werden, da sie ansonsten unwirksam sind.
Wir empfehlen dringend, sich mit den Auswirkungen des neuen Systems zu befassen und zu überprüfen, ob ein Opt-Out sinnvollerweise in Betracht kommt.
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