AGB-Klauseln in Verbraucherverträgen zur Vereinbarung der Schriftform künftig unwirksam
23 August 2016
Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" (BGBl. I 2016 Nr. 8 S. 233) hat der Gesetzgeber eine Änderung der Klauselverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verabschiedet, die sich auf die Vertragsgestaltung von u.a. Versorgungsverträgen mit Verbrauchern auswirken wird, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen werden. Verträge mit Klauseln zum Schriftformerfordernis für Erklärungen der Verbraucher, wie z.B. Kündigungen, sollten für die Zukunft angepasst werden.
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