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KapMuG-Reform führt zu Mehrbelastungen für Unternehmen

18 July 2024

Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene "Zweite Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" ("KapMuG") passieren lassen. Das Gesetz soll rechtzeitig vor dem Ablauf der Befristung der bisherigen Gesetzesfassung am 31. August 2024 in Kraft treten.

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