KapMuG-Reform führt zu Mehrbelastungen für Unternehmen
18 July 2024
Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene "Zweite Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" ("KapMuG") passieren lassen. Das Gesetz soll rechtzeitig vor dem Ablauf der Befristung der bisherigen Gesetzesfassung am 31. August 2024 in Kraft treten.