Der Mindestlohn kommt – Aber mit welchen Ausnahmen?
6 August 2014
Zehn Jahre wurde die Einführung eines Mindestlohns kontrovers diskutiert – nun steht fest: Der Mindestlohn kommt. Er wird zunächst brutto EUR 8,50 pro Zeitstunde betragen und gilt grundsätzlich für "jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer". Das Gesetz enthält jedoch mehr Ausnahmen als ursprünglich vorgesehen: Diese gelten für Praktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Langzeitarbeitslose und ehrenamtlich Tätige. Auch für Zeitungszusteller und Saisonkräfte gelten besondere Regelungen. Zudem gibt es für Tarifverträge sowie Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ("AEntG") und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ("AÜG") eine Übergangsregelung.
Können Schülerpraktikanten und Werkstudenten zukünftig noch für unter EUR 8,50 beschäftigt werden?