E-Mobility | Möglichkeit zu punktuellem Aufladen verpflichtend für Ladesäulen mit Inbetriebnahme ab Dezember 2017
21 June 2017
Mit der "Ersten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung" vom 1. Juni 2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Vorgabe der Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt, wonach Betreiber von Ladesäulen für Elektromobile neben dem sog. "vertragsbasierten Aufladen" in Zukunft auch ein punktuelles Aufladen ohne Authentifizierungserfordernis anbieten müssen. Diese Vorgabe ist für Ladesäulen mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 kW und Inbetriebnahme ab 14. Dezember 2017 einzuhalten und sollte daher bereits jetzt bei der Gestaltung von Betreibermodellen beachtet werden.
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