Neue Entwicklungen im deutschen Geldwäscherecht und ihre Bedeutung für Unternehmen und Banken
5 January 2017
Am 15. Dezember 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur
- Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie,
- Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und
- Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Referentenentwurf)
veröffentlicht und diesen den Ländern und Verbänden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30. Dezember 2016 zugeleitet. Durch das Gesetz sollen insbesondere die bis zum 26. Juni 2017 in deutsches Recht zu implementierenden Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/849 (Vierte EU-Geldwäscherichtlinie) umgesetzt werden, wobei der Referentenentwurf bereits einzelne Änderungen aus dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 und der Richtlinie 2009/101/EG aufgenommen hat.
Auch wenn die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen noch nicht verabschiedet sind und es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu kleineren Anpassungen kommen dürfte, ist die Tendenz klar: es kommt zu einer beträchtlichen Ausweitung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes sowie umfangreicheren Änderungen in weiteren Gesetzen, wie zum Beispiel dem Kreditwesengesetz. Banken, aber auch Industrieunternehmen werden sich auf eine Verschärfung ihrer geldwäscherechtlichen Compliance-Pflichten einstellen müssen. Insbesondere die Erweiterungen im Bereich der allgemeinen Sorgfaltspflichten, aber auch die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse sowie das Ermitteln und Einpflegen der Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten in ein neu zu schaffendes Transparenzregister dürften die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, aber künftig auch ihre Vertragspartner und deren Anteilseigner vor nicht unerhebliche Herausforderungen stellen.
Download PDF