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Gesetz zur Bekämpfung der Korruption – Verschärfung des Korruptionsstrafrechts und der Geldwäschestrafbarkeit in Kraft getreten

8 December 2015

Am 26.11.2015 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption in Kraft getreten. Kernstück dieses Gesetzes ist, dass die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung in der Privatwirtschaft (§ 299 StGB) auf Handlungen außerhalb des Wettbewerbs (Einführung eines so genannten "Geschäftsherrenmodells") aus-gedehnt worden ist sowie dass die Tatbestände zur Amtsträgerkorruption (§§ 331 ff. StGB) und deren Anwendbarkeit auf Auslandstaten ausgeweitet worden sind. Darüber hinaus ist die Strafbarkeit der Geldwäsche (§ 261 StGB) in verschiedener Hinsicht verschärft worden. Das Gesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung internationaler Vorgaben zur Bekämpfung der Korruption ins deutsche Recht. Darüber hinaus sollte die Übersichtlichkeit der Antikorruptions-vorschriften verbessert werden, indem einige Straftatbestände zur internationa-len Korruption ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden sind, die bisher im Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und im EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) geregelt waren.

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