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Europäischer Finanzsektor und Gesetzgebungsverfahren – Ein Zwischenbericht

11 December 2012

Bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 vollzog sich die EU-Gesetzgebung für den Finanzsektor im sog. Lamfalussy-Verfahren, bei dem es sich um eine besondere Ausprägung des Komitologieverfahrens handelte. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags wird teilweise weiterhin davon ausgegangen, das Lamfalussy-Verfahren finde modifiziert Anwendung, während andere die Nutzung dieses Begriffs für die Bezeichnung des mehrstufigen Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben haben. Unabhängig davon, ob dieser Begriff weiterhin Verwendung finden kann oder nicht, vollzieht sich die Gesetzgebung für den EU-Finanzsektor (betroffen sind z.B. Solvency II und die Kapitaladäquanzrichtlinie, CRD IV) weiterhin in einem abgestuften Verfahren, das für viele Marktteilnehmern nur schwer nachvollziehbar ist. Ein wesentlicher Grund hierfür ist sicherlich, dass sich die einzelnen Verfahrensvoraussetzungen nicht eindeutig einer Rechtsquelle entnehmen lassen. Vielmehr müssen sie mühsam aus mehreren Quellen erschlossen werden. Im Folgenden wird der Versuch unternommen, diesen Prozess transparent zu machen und anschließend in den aktuellen Solvency II-Verfahrensstand einzuordnen.

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